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Ratekau. Zur Eindämmung der potentiellen Infektionskette wird aufgrund des bisherigen Kenntnisstands und zunächst befristet bis zum 3. Mai folgende Regelung für den Dienstbetrieb im Rathaus Ratekau getroffen:
Das Rathaus ist besetzt und erreichbar. Der öffentliche Zugang ist jedoch eingeschränkt. Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per Post oder E-Mail vorzutragen. Für zwingend notwendiges persönliches Erscheinen werden von den Mitarbeitern Termine vergeben. Zuständige Ansprechpartner, E-Mail-Adressen und telefonische Durchwahlen können auf der Website www.ratekau.de abgerufen werden.
Einschränkungen für andere öffentliche Einrichtungen und öffentliche Veranstaltungen richten sich nach den Erlassen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und den Verfügungen des Landrates des Kreises Ostholstein auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
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