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Bad Schwartau. Zu einem Tag der offenen Tür im historischen Amtsgerichtsgebäude lädt Bad Schwartaus Bürgermeister am Freitag, dem 25. März, von 14 bis 18 Uhr ein. Nach rund zehn Jahren Leerstand soll es endlich losgehen: Im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ sind alle Bad Schwartauer eingeladen, das schöne historische Amtsgerichtsgebäude zu besichtigen. „Ziel ist, noch in diesem Jahr ein Nutzungskonzept für dieses stadtbildprägende Gebäude mit reger Bürgerbeteiligung zu erarbeiten und das historische Amtsgerichtsgebäude wieder neu zu beleben“, erläutert der Bürgermeister.
Rahmenprogramm für Kinder mit Zaubervorstellung
Vor dem Gebäude wird den Kindern ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Hüpfburg, Mal- und Bastelstand, Popcorn, Glitzer-Tattoos und Aktionsspielen (Klötze stapeln mit Angel, Riesenjenga XL, Frösche hüpfen, Fische angeln und Schneckenrennen) geboten. Um 17 Uhr gibt es eine Zaubervorstellung.
Informationen über Architektur, Sanierungszustand und Städtebauförderung
Die Besucher des Aktionstages erhalten vor Ort umfangreiche Informationen über die Historie und architektonischen Merkmale des bedeutsamsten Gebäudes der Stadt. Im Mai 2022 beginnen erste Sanierungsmaßnahmen an der Außenhülle, die bis in den November hineinreichen. Es gibt Schäden unter anderem an der Fassade, an Fenstern und Gauben sowie an diversen Blechabdeckungen. Für diese zahlreichen Sanierungsarbeiten liegt eine Förderzusage des Landesdenkmalamts in Höhe von bis zu 800.000 Euro vor. Das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird mit Hilfe einer Zeitleiste verdeutlicht. Projektverantwortliche Mitarbeiterinnen aus dem Bauamt der Stadt Bad Schwartau beantworten während der Veranstaltung alle Fragen der Besucher.
Bürgerbeteiligung gewünscht
Die Einwohner der Stadt Bad Schwartau sollen eingebunden werden in die Entwicklung eines zukünftigen Nutzungskonzeptes des ehemaligen Amtsgerichtgebäudes. Am Tag der offenen Tür sollen sie Fragen beantworten, wie zum Beispiel „Was wünsche ich mir für das Amtsgerichtsgebäude?“, „Wer soll das Gebäude nutzen?“ oder „Wofür soll das Gebäude nicht genutzt werden?“.
Hintergrund
Das ehemalige Amtsgericht steht seit 1980 unter Denkmalschutz und ist eines der Wahrzeichen der Stadt Bad Schwartau. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf das gesamte Objekt mit Einfriedung. Am 12. Januar 2022 wurde der Schutzumfang erweitert und die Denkmalbucheintragung in der Liste der Kulturdenkmale des Landes Schleswig-Holstein fortgeschrieben. Im Jahr 2019 erwarb die Stadt Bad Schwartau das ehemalige Amtsgericht nach langem Vorlauf für 630.000 Euro vom Land Schleswig-Holstein. Offiziell ging das Gebäude im Jahr 2020 in den Besitz der Stadt Bad Schwartau über.
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