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Scharbeutz. Gemeindeeigene Bäume und in Bebauungsplänen festgesetzte Bäume sind jetzt per Baumschutzsatzung geschützt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Bäume ebenfalls in die Satzung aufnehmen lassen. Die Gemeinde stellt Haushaltsmittel zur Pflege geschützter Bäume auf Privatgrundstücken bereit.
Die Satzung der Gemeinde Scharbeutz weicht von den typischen Baumschutzsatzungen ab. So sind nicht generell sämtliche Bäume ab einer gewissen Größe geschützt, sondern die Satzung ist eher als Kataster zu verstehen. Neben sämtlichen Bäumen im Eigentum der Gemeinde wie Straßenbäume, Bäume in Grünanlagen, auf Spielplätzen und in den Kurparks sind auch private Bäume geschützt, welche in den entsprechenden Bebauungsplänen als „zu erhalten“ festgesetzt sind. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der für das Ortsbild wichtige Baumbestand langfristig erhalten und gepflegt wird. Bürgerinnen und Bürger können die Aufnahme ihrer Bäume in das Kataster beantragen.
„Ein Nachteil vieler Baumschutzsatzungen ist es, dass dort Bäume ab einem gewissen Stammumfang geschützt sind,“ so Dietmar Krieger, bei der Gemeinde Scharbeutz für Umweltbelange zuständig, „dies führt häufig dazu, dass Bäume vor dem Erreichen dieses Maßes gefällt werden. Uns war es Ziel, nicht jeden durchgewachsenen Weihnachtsbaum oder die zu nah am Gebäude beziehungsweise zu eng beieinander gepflanzten Bäume zu schützen. Der Erhalt und die Förderung des für das Ortsbild und den Naturhaushalt hochwertigen Grünbestandes, darin sehe ich die Aufgabe der Satzung.“
Der Schutz des Baumbestandes ist in der Gemeinde seit Jahren ein wichtiges Thema. Jede Baumfällung wird vom Umweltausschuss kritisch hinterfragt.
Auslöser für den Schritt hin zu einer Satzung war die Fällung einer großen, prägenden Blutbuche in der Seestraße. Dieser Baum, gesund und vital, stand einem Bauvorhaben im Wege und die geltende Rechtslage ließ der Gemeinde keine Möglichkeit, diesen Baum zu schützen und zu erhalten.
Auf Veranlassung von Bündnis 90/Die Grünen, beschäftigte sich der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 3. Mai 2023 mit dem Thema. Fraktionsübergreifend entwickelte sich die Meinung, etwas zum Baumschutz unternehmen zu müssen, insbesondere die Entscheidung über den Erhalt oder Fällungen in die Hand der Gemeinde zu bekommen.
Etwa 6.000 gemeindeeigene Bäume, dazu etwa 300 nach Bebauungsplan zu erhaltende Bäumen, sind jetzt per Satzung geschützt. Es ist verboten, diese Bäume zu beseitigen, zu zerstören oder zu schädigen.
Bereits vor Erlass der Satzung war für die Fällung gemeindeeigener Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 30 Zentimeter die Genehmigung der Bürgermeisterin erforderlich. Bei im Bebauungsplan als zu erhalten eingetragenen Bäumen lag die Zuständigkeit über eine eventuelle Fällung bei der unteren Bauaufsicht des Kreises Ostholstein, mit Beteiligung der Gemeinde. Dieses insbesondere für den Bürger komplizierte Verfahren zu vereinfachen, war mit ein Grund für die Baumschutzsatzung.
„Service aus einer Hand, keine für den Bürger und die Bürgerin schwer verständliche Verfahrenswege, deutlich mehr Entscheidungsgewalt hier bei uns in der Gemeinde, selbst gestalten und entscheiden können, aber eben auch müssen, das können wir hier bei uns in der Gemeinde, dieser Aufgabe stellen wir uns,“ so Bettina Schäfer, Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz. „Bäume sind wichtig für das Ortsbild, beleben unsere Landschaft und spenden im Sommer Schatten und kühlen die Luft. Eigentlich müssten in den Straßenzügen noch viel mehr große Bäume stehen, im Hinblick auf Hitzeinseln und Klimafolgenanpassung.“
„Das Verfahren zur Baumschutzsatzung haben wir vom Umweltausschuss konstruktiv begleitet“, so Gabriele Jungk, Vorsitzende des Umweltausschusses gegenüber dem „reporter“, „Ziel war es, einen praktikablen und beim Bürger ankommenden Baumschutz zu bekommen. Ich glaube, mit der Satzung in Form eines Katasters ist uns über alle Fraktionen hinweg ein Kompromiss zwischen dem notwendigen Schutz unserer hochwertigen Bäume und der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gelungen. Denn, das ist das besondere an unserer Satzung, wir unterstützen unsere Bürger beim Erhalt ihrer geschützten Bäume. Für fachlich gebotene Pflegemaßnahmen kann aus Mitteln des Haushaltes ein Zuschuss gewährt werden.“
Bürgerinnen und Bürger aus Scharbeutz können die Aufnahme ihrer Bäume in das Kataster bei der Gemeinde beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Umweltausschuss. Auch seitens der Gemeinde wird in den nächsten Monaten nach besonders wertvollen, auf Privatgrund stehenden Bäumen Ausschau gehalten. Es erfolgt aber keine Unterschutzstellung gegen den Willen der Eigentümer.
Der Text der Baumschutzsatzung findet sich auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz und kann auch über die Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ansprechpartner ist Dietmar Krieger, Telefon 04503-7709-604 oder per E-Mail an dietmar.krieger@gemeinde-scharbeutz.de.
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