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Ostholstein. „Die Landesregierung hat am Freitag, dem 3. April, eine zusammenfassende ,Verordnung zur Bekämpfung der SARS-COV-2-Pandemie’ in Kraft gesetzt. Damit sollen die zahlreichen Regelungen transparenter und inhaltlich geordnet dargestellt werden. Auch die Zugangsbeschränkung zu den Inseln ist in die Verordnung aufgenommen worden. In der Folge hebt der Kreis Ostholstein seine Allgemeinverfügung über die Zugangsbeschränkung zur Insel Fehmarn vom 15. März 2020 auf.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 3. April 2020 setzt der Kreis Ostholstein einen Runderlass des Landes um.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Neuaufnahme sowie die Wiederaufnahme in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. Sowohl die Aufnahme neuer als auch die Aufnahme zurückkehrender Bewohner ist zukünftig nur nach einer 14-tägigen Quarantäne möglich. Hierfür müssen die Einrichtungen die Voraussetzungen schaffen oder Ausweicheinrichtungen nutzen. Um das Risiko eines Viruseintrages in Einrichtungen möglichst zu minimieren, ist den Bewohnern der Kontakt zu Außenstehenden untersagt. Aufnahmen sowie Ausnahmen vom Aufnahme- und Kontaktverbot haben in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Ostholstein zu erfolgen.
Die Landesverordnung sowie die gültigen Allgemeinverfügungen des Kreises Ostholstein sind auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-oh.de nachzulesen.
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