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Timmendorfer Strand/Niendorf. Seit dem 1. Juli 2022 gibt es in der Gemeinde Timmendorfer Strand zwei Fahrradstraßen, nachdem der Kreis Ostholstein diese angeordnet hatte.
Aktuell wird eine weitere Anordnung des Kreises ausgeführt. In der vergangenen Woche haben Mitarbeiter der Firma K & T Verkehrsleitung in der Strandstraße in Niendorf/Ostsee die ersten von zirka zwei mal drei Meter großen „Fahrradstraße“-Piktogramme (Folien mit Grundierung) auf die Fahrbahn eingebrannt. Insgesamt werden laut Tiefbau-Ingenieur Michael Hasselberg vom Bauamt der Gemeinde rund 20 Piktogramme in den beiden Fahrradstraßen aufgebracht. Die Kosten dafür liegen bei zirka 80.000 Euro. Die Fahrbahnmarkierungsarbeiten sollen bis Ende Oktober/Anfang November beendet sein.
Außerdem wurden in der Strandallee in Timmendorfer Strand zwischen der Ortsgrenze Scharbeutz und Wohldstraße die Verkehrsinseln entfernt.
„Diese Maßnahmen erfolgen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Radfahrenden,“ berichtet Beatrice Heide, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung.
Die Ergebnisse der erneuten Evaluation zur Einrichtung der Fahrradstraße inklusive Verkehrs- und Unfallstatistik sollen in einer Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr (AUEV) am 23. November vorgestellt werden. Diese findet um 18 Uhr in der Mensa der GGS-Strand Europaschule statt.
„der reporter“ klärt auf: Was (und wo) ist eine Fahrradstraße?
Aus aktuellem Anlass, unter anderen, weil viele Pkw-, Lkw- und Busfahrer oftmals zu schnell unterwegs sind und Radfahrer dort nebeneinander fahren, wo gar keine Fahrradstraße ist, fassen wir hier nochmal alle Infos zusammen:
- Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Hier haben Radfahrende Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Die Radfahrenden geben die Geschwindigkeit vor – die anderen Fahrzeuge müssen sich anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit für alle gilt: Tempo 30 (ausgenommen in der Tempo 20-Zone). Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführende die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Radfahrende dürfen auch in Gruppen nebeneinander fahren, sie bestimmen das Tempo und die Höchstgeschwindigkeit ist 30 Stundenkilometer. Kinder unter acht Jahren müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg benutzen.
- Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße befahren, wenn das Zusatzschild „Kfz frei“ dazu berechtigt. Sie müssen auf Radfahrende besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Radfahrende dürfen mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern überholt werden.
Professionelle „Fahrradstraße“-Piktogramme ersetzen auf der Strandstraße die vorherigen, provisorischen Markierungen, die inzwischen verblasst sind.
Wo sind die Fahrradstraßen?
Teil 1: Strandallee von Scharbeutz kommend ab Ortseingang bis Höhe Kreisverkehr Strandallee/ Bergstraße/ Poststraße und umgekehrt.
Teil 2: Strandstraße in Fahrtrichtung Niendorf ab Poststraße bis zum Meerwasserhallenbad in Niendorf und umgekehrt.
Zwischen Niendorf und Timmendorfer Zentrum: Dieser Teil der Strandallee ist keine Fahrradstraße! Hier wurde die Einbahnstraße lediglich für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben.
Der Fahrzeugverkehr bleibt wie bisher zugelassen. Tempo 30 für alle. Die Strandpromenade und Gehwege sind weiterhin nur Fußgängern vorbehalten (mit Ausnahme von radfahrenden Kindern bis acht beziehungsweise zehn Jahren und jeweils einer erwachsenen Begleitperson).
Das gilt in einer Fahrradstraße:
- Die Fahrradstraße ist eine Vorfahrtsstraße! Daher veränderten sich auch die Vorfahrtsregelungen im Bereich Strandallee/Wohldstraße sowie Strandstraße/Hafenstraße und Strandstraße/Paduaweg.
- Die Einbahnstraßen Timmendorfer Platz und Strandallee wurden in beide Fahrtrichtungen für Radfahrende freigegeben.
- Parken ist nur dort erlaubt, wo es verkehrsrechtlich nicht verboten ist, und keine Behinderung auftritt.
- Radfahrende dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren.
- Radfahrende bestimmen das Tempo. Die Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h.
- Autofahrer müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen, da Kraftfahrzeuge dem Radverkehr untergeordnet sind. Gegebenenfalls müssen sie hinter den Radfahrenden langsamer fahren.
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