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Timmendorfer Strand. Im Dezember 2014 wurde eine Kooperation zwischen dem Ostsee-Gymnasium Timmendorfer Strand (OGT) und der Grund- und Gemeinschaftsschule Timmendorfer Strand (GGS-Strand Europaschule) geschlossen.
Die Kooperationsvereinbarung hat zum Ziel, Schülerinnen und Schülern den Übergang zur jeweils anderen Schule zu erleichtern. Bei regelmäßig stattfindenden Treffen von Mitgliedern beider Schulleitungen und Lehrkräften werden wichtige Informationen ausgetauscht und gemeinsame Projekte geplant. Die gegenseitige Teilnahme an pädagogischen, Fach- und Notenkonferenzen dient der Unterstützung und der Zusammenarbeit, um für jedes Kind frühzeitig den geeignetsten Bildungsweg herauszufinden und zu formen.
Vor Kurzem wurde die Kooperationsvereinbarung erneuert und um weitere Punkte ergänzt, zum Beispiel beim Ausbildungskonzept. So können Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an der jeweils anderen Kooperationsschule hospitieren und in diesem Rahmen auch Unterricht unter Anleitung erteilen.
Eine weitere Änderung betrifft die Sekundarstufe (inklusive Orientierungsstufe): In einem eigenen Arbeitskreis Orientierungsstufe/Sekundarstufe I beider Schulen sollen Kompetenzraster für Klassenarbeiten und Kompetenzraster bezüglich der Zeugnisse weiterentwickelt und in die praktische Arbeit integriert werden. Dies betrifft die Jahrgänge 5 bis 9 (unabhängig von G8/G9) – sowie die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik. Aber auch das gemeinsame Ausrichten eines Aktionstages oder einer Aktionswoche wurde in der neuen Kooperationsvereinbarung mit aufgenommen. Gemeinsame Arbeitsgemeinschaften werden wie bisher durchgeführt und weiter ausgebaut, zum Beispiel die bereits bestehende Wassersportgilde.
Ein neuer wichtiger Punkt ist die Berufsorientierung. Beide Schulen stehen im Austausch über ihre Konzepte der Berufsorientierung und planen gemeinsame Aktionen, wie zum Beispiel den Besuch einer schulinternen Berufsmesse.
Die erneuerte Kooperationsvereinbarung wurde am 20. November von Dr. Cordula Braun, Schulleiterin des OGTs, und Esther Passig, Schulleiterin der GGS-Strand Europaschule, vor den Augen von Katrin Alpers vom zuständigen Fachdienst der Gemeinde Timmendorfer Strand als Schulträger unterschrieben.
Theoretische Grundlage der Kooperation der GGS und des OGT ist § 43 Abs. 6 des ab dem 01.08.14 gültigen Schulgesetzes Schleswig-Holstein: „Im Einvernehmen mit dem jeweiligen Schul- oder Anstaltsträger können Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit allgemeinbildenden Schulen mit Oberstufe oder mit Beruflichen Gymnasien zusammenarbeiten. Die fachliche und pädagogische Zusammenarbeit der Schulen ist schriftlich zu dokumentieren (Kooperationsvereinbarung). Der jeweilige Schul- oder Anstaltsträger ist frühzeitig zu beteiligen. Nach Zustimmung durch die Schulkonferenz (§ 63 Abs. 1 Nr. 17) oder die Pädagogische Konferenz (§ 108 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5) schließen die Schulleiterinnen oder die Schulleiter die Kooperationsvereinbarung. Die Kooperationsvereinbarung wird wirksam, sobald sie von dem jeweiligen Schul- oder Anstaltsträger bei dem für Bildung zuständigen Ministerium angezeigt wird. Haben die Schulen unterschiedliche Träger, bedarf es der Anzeige durch beide. Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe haben bei Erfüllung der schulischen Leistungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Aufnahme in die kooperierende Schule mit Oberstufe oder in das kooperierende Berufliche Gymnasium.“
Die praktische Umsetzung einer erfolgreichen gemeinsamen Arbeit kann nach Überzeugung aller Beteiligten nur auf der Grundlage von Informationsaustausch, Kommunikation, Transparenz geleistet werden. Aufgrund dieser Voraussetzungen wurde am 3. Dezemebr 2014 zwischen beiden Schulen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Das jetzt vorliegende Papier erneuert die Vereinbarung und berücksichtigt notwendige Änderungen. Ermöglicht wurde diese Erneuerung durch die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Arbeitstreffen von Vertretern beider Schulleitungen.
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