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Kiel. Seit wenigen Tagen steht für gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und Minderheiten ein knapp 30 Millionen schweres Unterstützungspaket zur Verfügung. Ab sofort können Gelder aus der Soforthilfe Kultur beantragt werden. „Es geht jetzt um eine schnelle Hilfe für die Kulturschaffenden in unserem Land. Sie leiden in Folge der Corona-Epidemie unter dramatischen Einnahmeverlusten und sind zum Teil in ihrer Existenz bedroht. Jeder Euro, den wir in den nächsten Tagen und Wochen auszahlen, hilft unsere reichhaltige Kultur- und Bildungslandschaft zu bewahren“, sagte Schleswig-Holsteins Kulturministerin Karin Prien am 8. April in Kiel.
Das Unterstützungspaket richtet sich an gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur, Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Ministerin Prien: „Das ist eine ungeheure Kraftanstrengung für das Land, aber für mich ohne Alternative. Ich bin dem Bund dankbar für seine bisherigen Sofortmaßnahmen und mit unserer Soforthilfe Kultur schließen wir die Förderlücke für die gemeinnützigen Kultur- und Bildungspartner.“
Die Ministerin betonte, dass die Soforthilfe Kultur maximal für drei Monate gewährt werde und ein nicht rückzahlbarer Zuschuss sei. Unterstützung komme auch vom Landeskulturverband für Künstlerinnen und Künstler mit seinem Kulturhilfefonds – dieser ist mit Mitteln aus der Soforthilfe Kultur um zwei Millionen Euro erhöht worden. Seit dieser Woche können Einzelpersonen daraus mit 500 Euro unterstützt werden. „Es gibt von vielen Seiten Hilfe für die Kulturschaffenden in unserem Land, auch von den Bürgerinnen und Bürgern, die mit Spenden helfen. Dafür ein Dankeschön, so die Kulturministerin.
Unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-kultur sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Antragsverfahren genauso zu finden wie das Antragsformular und eine Service-Adresse für Nachfragen. (PM/R.K.)
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