Ab 1. April dürfen Hunde und Pferde nicht mehr an den Strand

Hunde und Pferde nicht mehr am Strand
Wie hier in Niendorf/Ostsee weisen Schilder auf das Verbot am Strand hin. (Foto: René Kleinschmidt)

Scharbeutz/Timmendorfer Strand/Travemünde. Am 1. April endet die Möglichkeit, die Strände in der Lübecker Bucht mit Hund und Pferd zu erkunden. Das gilt für die Strände von Scharbeutz, Haffkrug, Niendorf/Ostsee und Timmendorfer Strand sowie in Travemünde.

Die Gemeinde Scharbeutz weist darauf hin, dass Hunde, mit Ausnahme der Hundestrände (Abschnitt 4 – Höhe Grill-Master und Abschnitt 31 - nördlich der Jugendherberge), und Pferde in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September nicht mit an den Strand genommen werden dürfen. Dieses gilt auch für frühe Morgenstunden und zur Abendzeit. Ferner sind Hunde im gesamten Dünenbereich verboten.

Hunden steht zusätzlich ein angelegter Hundeauslauf in der Scharbeutzer Heide zwischen Scharbeutz und Klingberg zur Verfügung, der ganzjährig von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet ist. Dort können sich alle Hunde austoben und frei herumlaufen.

Im gesamten Bereich der „Strand­allee“, des „Ostseeplatzes“, der Strandpromenade, der Seebrückenvorplätze, der Seebrücken, dem „Haffwiesen-Park“ in Haffkrug und dem Kurpark in Scharbeutz sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht von Hunden oder das Mitnahmeverbot am Strand kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Sowohl nach dem Hundegesetz als auch der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz müssen die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Für die Beseitigung ist der Hundehalter oder Hundeführer verantwortlich. Können Verursacher nicht beseitigter Verunreinigungen benannt oder ermittelt werden, so kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld festsetzen.

Alle Informationen können auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz unter www.Gemeinde-Scharbeutz.de eingesehen werden. Spezielle Hunde-Knigge liegen auch in der Gemeindeverwaltung aus. Bei Fragen oder Anregungen kann man sich an das Ordnungsamt wenden. Für Auskünfte steht Kay Burow unter Telefon 04503/7709-301 oder per E-Mail an Kay.Burow@Gemeinde-Scharbeutz.de zur Verfügung.

Hunde dürfen ab 1. April auch in der Gemeinde Timmendorfer Strand nur noch an die ausgewiesenen Hundestrände mitgebracht werden: Dafür wurden auf zwei Strandabschnitten Hundestrände eingerichtet, die für freies, unangeleintes, aber rücksichtsvolles Spielen und Toben mit den Vierbeinern zur Verfügung stehen. Diese zwei Hundestrand-Abschnitte befinden sich an den Strandzugängen Nr. 3 (Strandkorbvermietung Axel Sommer) und Nr. 54 (Strandkorbvermietung Klaus Häberle). Weitere Informationen zu den Hundestränden sind im Internet unter www.timmendorfer-strand.de/strand/hundestraende/ zu finden.

Für ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander ist die „Hunde-Etikette“ zu beachten. Nicht jeder ist mit Hunden vertraut – manche Mitmenschen und auch Hunde haben Respekt vor anderen Hunden oder haben sogar schlechte Erfahrungen gemacht. Daher ist ein verantwortungsvolles, rücksichtsvolles Miteinander von Hund und Halter gegenüber Dritten unabdingbar.

Daher geht es auch nicht überall ganz ohne Leine. Auf den Strandpromenaden, im Niendorfer Hafen, in Naturschutzgebieten und innerhalb anderer, öffentlicher Anlagen wie Parks und Fußgängerzonen muss der Hund an der Leine geführt werden. Das Gleiche gilt auch bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen sowie auf Friedhöfen und Märkten und Messen.

Der Umwelt und anderen Mitmenschen zu Liebe gilt es ebenfalls als Selbstverständlichkeit, die Hinterlassenschaften von Hunden zu entfernen. Gerade zu diesem Aspekt sind die Hundehalter gefordert, Verantwortung für ihr Tier und für die Allgemeinheit zu übernehmen. Im gesamten Gemeindegebiet verteilt stehen kostenfreie Beutelspender zur Verfügung, sowie extra für Hundekot vorgesehene Restmüllbehälter. Verstöße werden mit Bußgeldern belegt.

„Um ein friedvolles Miteinander in der Gemeinde zu gewährleisten, weise ich darauf hin, dass Hundehalter zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften mit Kontrollen durch unsere Ordnungskräfte rechnen müssen. Hundehalter, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sei es hinsichtlich des Anleinens oder bei der Beseitigung des Hundekots, müssen mit Sanktionen rechnen. Bitte haben Sie Verständnis für ordnungsbehördliche Maßnahmen. Sie dienen dem Schutz aller Mitbürgerinnen und Mitbürger,“ teilt Beatrice Heide, Leiterin der Ordnungsbehörde der Gemeinde Timmendorfer Strand, mit.

Die Gemeinde Timmendorfer Strand belangt uneinsichtige Hundehalter mit Bußgeldern ab 35 Euro. Je nach Verstoß und Häufigkeit können auch Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden.

Bei Fragen zu diesem Thema ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand unter der Telefonnummer 04503/807-100 oder per E-Mail an info@timmendorfer-strand.org erreichbar.

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