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Timmendorfer Strand. Am Sonntag, dem 11. Juni 2023, kam es zu einem Badeunfall am Timmendorfer Strand. Weil die Lage unübersichtlich war und mehrere Personen beteiligt gewesen sein sollen, kam es zu einem Großaufgebot von Rettungskräften. Nur durch den schnellen Einsatz der DLRG-Kräfte konnte ein Kind vor dem Ertrinken gerettet werden. Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschte ein mit der roten Flagge angezeigtes Badeverbot.
Kurz vor 14 Uhr des Sonntagnachmittags wurde die Rettung darüber informiert, dass ein Kind im Wasser in Not geraten war und drohte, zu ertrinken. Ein weiteres Kind konnte sich offenbar noch über Wasser halten, trieb aber auch ab. Sofort griffen zwei Rettungsschwimmer der DLRG ein und kamen mit ihrem Boot zur Hilfe. Nur durch ihr schnelles Einschreiten konnte das Kind gerettet werden.
Unmittelbar zuvor begaben sich Angehörige der Großfamilie aus Hamburg ins Wasser, um den Kindern zu helfen. Auch sie gerieten aufgrund von Erschöpfung und zum Teil fehlender Schwimmkenntnisse in eine hilflose Lage und mussten gerettet werden. Insgesamt schleppten die Rettungsschwimmer sieben Menschen aus dem Wasser, darunter das 10-jährige, nicht ansprechbare Kind. Dieses, sein 13-jähriger Bruder und der 47-jährige Vater wurden zur Untersuchung in ein Lübecker Krankenhaus gebracht. Die vier weiteren Familienangehörigen wurden vor Ort medizinisch betreut, lehnten jedoch eine Fahrt ins Krankenhaus ab.
Insgesamt waren mehr als zehn Rettungsschwimmer, fünf Rettungswagen, zwei Notärzte und ein Leitender Notarzt, sowie ein organisatorischer Leiter des Rettungsdienstes an dem Einsatz beteiligt. Während der Rettungsarbeiten wurden die Rettungskräfte und auch die Polizei massiv von Familienangehörigen bedrängt und teilweise an ihrer Arbeit gehindert, sodass weitere Streifenwagen an den Einsatzort geschickt wurden. Die Polizei war in der Spitze mit fünf Streifenwagen und einer Besatzung der Wasserschutzpolizei im Einsatz. Die DLRG brachte eine Drohne zur Absuche des Wassers in die Luft, konnte aber schnell Entwarnung geben. Weitere Menschen waren nicht in Gefahr.
Die Polizei mahnt an dieser Stelle eindringlich, die geltenden Regelungen an offenen Gewässern zu beachten. Insbesondere das absolute Badeverbot bei gehisster roter Flagge. Das Baden in der Ostsee kann dann lebensgefährlich sein. Machen Sie sich und vor allem Ihre Kinder vor dem Strandbesuch mit den verschiedenen Regelungen und Zeichen vertraut. Begeben Sie sich auf keinen Fall selbst in Gefahr. Verständigen Sie im Notfall die DLRG und die Rettung über den Notruf.
Nach dem Großeinsatz am Sonntag, gab es bereits einen Tag später (Montag, 12. Juni 2023) ein erneutes Badeunglück am selben Strandabschnitt 25. Zwei Menschen gerieten in Not, mussten gerettet und reanimiert werden. Einer der beiden verstarb später im Krankenhaus.
Etwa um 17.10 Uhr wurden mehrere Zeugen auf einen um Hilfe rufenden Mann im Wasser aufmerksam. Schnell eilten sie dem 23-jährigen Lübecker zu Hilfe und konnten ihn aus dem Wasser ziehen, wo Rettungskräfte den Mann erfolgreich reanimierten. Er kam in ein nahgelegenes Krankenhaus. Noch während die Zeugen dem Mann im Wasser halfen, erkannten sie einen weiteren jungen Mann, der untergegangen war.
Hierbei handelte es sich um einen 20-Jährigen aus der Gemeinde Ratekau. Er war mit seinen Freunden (18 und 19 Jahre) im Wasser. Sie unterschätzten die Strömung. Während die 18-Jährige und der 19-Jährige sich gerade noch retten konnten, geriet der Ratekauer unter die Wasseroberfläche und kam nicht wieder hoch.
Die Feuerwehr setzte eine Drohne ein und konnte zusammen mit der DLRG den Mann nach fast 20 Minuten aus dem Wasser retten. Unter sofort eingeleiteter Reanimation wurde der Mann in eine Lübecker Klinik geflogen. Hier verstarb er gegen 1.15 Uhr in der Nacht zu Dienstag nach medizinischer Reanimation.
Auch an diesem Einsatz waren wieder diverse Rettungskräfte beteiligt. Zwar hing zum Zeitpunkt des Unglücks die gelbe Flagge, aber auch hier gilt, dass es Strömungen gibt und das Baden nur geübten Schwimmern empfohlen wird. Weil der Wind auffrischte und die Strömungen zunahmen, wurde umgehend die rote Flagge gehisst und damit ein Badeverbot angezeigt.
Die Polizei weist nochmals auf die Bedeutung der verschiedenen Flaggen der DLRG am Badestrand hin:
- Gelb-rote Flagge: Es befinden sich Rettungsschwimmer im Einsatz
- Gelbe Flagge: Es herrschen Strömungen, Schwimmen und Baden nur für geübte Schwimmer empfohlen
- Rote Flagge: Schwimm- und Badeverbot
- Schwarz-weiße Flagge: Zone für Wassersportgeräte, an dieser Stelle ist das Baden nicht erlaubt
- Orangefarbener Windsack am Mast: es herrscht ablandiger Wind, das Nutzen von aufblasbaren Wasserspielzeugen oder Luftmatratzen wird nicht empfohlen
"Begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr und achten Sie auf die bestehenden Hinweise der eingesetzten Rettungsschwimmer. Eine Missachtung kann lebensgefährlich sein," so Polizeisprecher Maik Seidel.
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