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Kiel/Ostholstein. Aufgrund § 9 Absatz 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes vom 29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, dass die Bäderverordnung (BäderVO) vom 15. Juni 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18. März 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 159), wie folgt geändert wird: In § 8a wird die Angabe „19. April 2020“ durch die Angabe „3. Mai 2020“ ersetzt.
Das bedeutet, dass die Bäderverordnung bis einschließlich 3. Mai außer Kraft tritt und die Geschäfte im Einzelhandel sonn- und feiertags nicht öffnen dürfen.
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