Für Menschen mit Behinderung: Wilfried Arndt ist Bad Schwartaus neuer Beauftragter

Wilfried Arndt
Bad Schwartau hat einen neuen Beauftragten für Menschen mit Behinderung: Wilfried Arndt. (Foto: Stefan Setje-Eilers)

Bad Schwartau. Viele haben es gar nicht mitbekommen. In Bad Schwartau ist ein wichtitiger Posten neu besetzt worden. Wilfried  Arndt ist neuer Beauftragter für Menschen mit Behinderung. Der 66-Jährige ist Nachfolger von Heinz Koch. Der Wechsel hat dabei schon in diesem Frühjahr am 1. April stattgefunden – wurde bislang jedoch wenig öffentlichkeitswirksam publik gemacht.

Wir haben mit Wilfried Arndt über sein „neues“ Amt, das er ehrenamtlich gegen eine kleine Aufwandsentschädigung über fünf Jahre ausübt, gesprochen.

„Ich möchte den Leuten insbesondere helfen, wenn es um Behördenangelegenheiten geht. Wenn sie Hilfe haben möchten, unterstütze ich da gerne“, sagt er.

Seine Motivation neuer Beauftragter für Menschen mit Behinderung der Stadt Bad Schwartau zu werden, resultiert aus eigenen persönlichen Erfahrungen. Wie zu erahnen ist, waren das keine positiven Eindrücke. „Wie einige Behörden teilweise mit den Leuten umgehen, ist ein Unding“, sagt Wilfried Arndt, der selbst behindert ist, und einen Behinderungsgrad von 70 Prozent hat.

Die Vorwürfe macht er an seinem eigenen Fall und auch dem seiner Ehefrau fest.

„Ich habe viel Fußball gespielt und mir damit die Knochen kaputt gemacht“, sagt er. Das Resultat: Zwei neue Hüften und ein neues Knie.

„Das Knie war hinüber, hatte eine Schiefstellung von 35 Grad, was sich natürlich auf den ganzen Körper ausgewirkt hat. Das habe ich jahrelang mit rumgeschleppt. Dann habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt“, schildert er. Herausgekommen ist ein Behinderungsgrad von 30 Prozent. „Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Dann kam ein Behinderungsgrad von 40 Prozent heraus.“

Zu der Zeit passierte es auch, dass er plötzlich die Treppen nicht mehr hochkam und ihm immer wieder die Luft wegblieb. Was er da nicht wusste:  Er hatte sich eine Herzmuskelentzündung eingefangen. „Und die hatte mein Herz derart geschädigt, dass ich heute nur noch eine Pump­leistung von 33 Prozent habe“, schildert der Bad Schwartauer.

Schließich wurde die Herzschwäche festgestellt und es gab den 50-prozentigen Behinderungsgrad.

Nach einem ärztlichen Check und Gutachten sei ihm mitgeteilt worden, dass auch dieser Grad der Behinderungseinstufung durch die beträchtlige Herzschwäche angehoben würde, wenn er die entsprechenden Unterlagen einreiche. Tat er. „Aber ein halbes Jahr lang tat sich wieder nichts“, so Wilfried Arndt.

Also fragte er beim zuständigen Landesamt für Soziale Dienste nach und schrieb eine Dienstaufsichtsbeschwerde, was dazu führte, dass sich die Leiterin telefonisch bei ihm meldete.

Die stellte er vor die Wahl, entweder ihm würde eine Schwerbehinderung von 70 Prozent bescheinigt oder er  gehe vor Gericht.

Warum 70 Prozent? „Eine 70 prozentige Behinderung hat enorme steuerliche Vorteile. Mit 50 Prozent kannst Du beispielsweise die normale Kilometerpauschale absetzen, mit 70 die Doppelte“, schildert Wilfried Arndt, der in Ahrensburg als Wirtschaftsinformatiker gearbeitet hat und sich schon dort als Betriebsratsvorsitzender für die Belange anderer eingesetzt hat.

Auch im Fall seiner Frau habe er eine Dienstaufsichtbeschwerde ans Landesamt für Soziale Dienste geschickt und ihr Behinderungsgrad wurde von 30 Prozent auf 60 Prozent angehoben. „Dass das eine mit dem anderen etwas zu tun hatte, wurde jedoch amtsseitig bestritten“, erinnert er sich. Arndts Frau hat schweres Asthma und schweres Rheuma, das die eigenen Organe angreift und zerstört. „Sie hat Glück gehabt, dass das so früh erkannt wurde. Sie war   kurz vor der Dialyse“, berichtet der Behindertenbeauftragte und ergänzt.

„Ich merke immer wieder, wenn man sich einsetzt, dann geht etwas.“

Zu seinen ersten Monaten in seinem Amt  sagt er: „In Bad Schwartau gibt es viele Anfragen auf Rollstuhlfahrer-Ausweis.“ Dabei betont er. „Bei Antragsregularien ist  generell das Landesamt die Behörde, die entscheidet. Die Stadt selbst ist nur ausführendes Organ und stellt dann den Ausweis aus.“

Anders bei baulichen Maßnahmen. Handlungsbedarf für die Stadt sieht er etwa in der Verbesserung der neuen Verkehrsinsel am Riesebusch, die aus seiner Sicht nicht ungefährlichen Hindernisse in der Klaus-Groth-Straße, die zu kurz hinter der Einmündung aus querenden Seitenstraße aufgestellt seien. Und außerdem würde er gerne die Klaus-Groth-Straße zur Fahrradstraße umwandeln.

Überdies wünsche er sich mehr Kommunikation seitens der Stadt. So sei zunächst ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro für die Sanierung des „Haus der Senioren“ zugesagt worden. „Hinter dem Haus am Balkon wachsen schon Bäume raus. Das Bad muss behindertengerecht gestaltet werden.“ Er gehe von knapp 70.000 Euro für Sanierung aus. Auf sein Drängen hin, habe die Stadt zwar einen Nachtrag bewilligt und 50.000 Euro seien zur Verfügung. Aber: Ein behindertengerechtes Bad lasse sich damit nicht realisieren, ist sich Arndt sicher. „Behindertengerecht heißt für mich, dass ich da mit dem Rollstuhl reinfahren kann.“ Das werde aber nicht der Fall sein. „Allerhöchstens ist es dann mit Rolllator begehbar. Und somit ist es mein Recht, ein Veto einzulegen. Ansonsten ist es rausgeschmissenes Geld, also ein Verschleudern von Steuergeldern. 50.000 Euro zu investieren ist eine Menge. Aber dann muss man auch überlegen, was man damit macht.“

Als Bad Schwartaus neuer Beauftragter für Menschen mit Behinderung bietet Wilfried Arndt jeden ersten Donnerstag im Monat von 10 bis 12 Uhr im Haus der Senioren eine Sprechstunde an.

Telefonischer Kontakt unter 0176/64427947, E-Mail: wilfried.arndt56@gmail.com.

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