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Timmendorfer Strand. Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus wird die Gemeinde Timmendorfer Strand weitere Maßnahmen ergreifen. Dafür werden nun zusätzlich zu den bereits am letzten Wochenende gesperrten Großparkplätzen, ETC-Parkplatz, Parkplatz Strandarena am Höppnerweg und dem Wiesenwegparkplatz weitere Parkflächen gesperrt. So werden nun zusätzlich noch der Vogelparkplatz (P4) und der öffentliche Parkplatz im Panganiweg in Niendorf (P 5) auf der rechten Seite neben dem Verbrauchermarktparkplatz ebenfalls für die Öffentlichkeit gesperrt.
Die Sperrung aller Parkplätze erfolgt ab 27. März, um 6 Uhr und wird bis vorerst 19. April aufrechterhalten.
Personen, die diese Parkplätze derzeit zum Abstellen Ihrer Fahrzeuge nutzen, werden gebeten, Ihre Fahrzeuge bis Freitag, den 27. März, 5 Uhr, von den Parkplätzen zu entfernen und die Fahrzeuge auf Privatflächen oder den verbliebenen Parkplätzen im Ort abzustellen.
„Mir ist bewusst, dass die Sperrung der Parkplätze auch einzelne Interessen von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde berührt. In Anbetracht der Gesamtsituation, appelliere ich jedoch an unsere Bürgerinnen und Bürger die eigenen Interessen zurück zu stellen und den Schutz aller in den Vordergrund zu heben,“ so Robert Wagner, Bürgermeister der Gemeinde Timmendorfer Strand.
In der Gemeinde Timmendorfer Strand wurde das touristische und infrastrukturelle Angebot weitestgehend heruntergefahren. Die öffentlichen WC-Anlagen sind geschlossen und das freie WLAN im Zentrum wurde abgeschaltet. Die Bäderschiffe haben bis vorerst 19. April den Betrieb eingestellt und auch der Betrieb in allen Segelvereinen sowie Sport- und Freizeithäfen ist verboten. Die Aufstellung der Strandkörbe erfolgt voraussichtlich erst ab 1. Mai und die Strandkörbe im Zentrum, die sonst zum gemütlichen Verweilen einladen, wurden bereits abgefahren.
„Um die Ausbreitung des Virus hier im Ort einzuschränken sind die getroffenen Maßnahmen notwendig. Ich bitte um Ihr Verständnis“, führt Bürgermeister Robert Wagner weiter aus.
Nach den rechtlichen Vorgaben der Landesregierung Schleswig Holstein ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Dies gilt auch in Wohnungen, auf Privatgrundstücken und in privaten Einrichtungen. Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Die Überwachungskräfte der Gemeindeverwaltung werden die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren. (PM/R.K.)
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