Gemeindeverordnung Scharbeutz: Besonderer Lärmschutz wird bis 19. April ausgesetzt

Aktualisierte Regelung

Gemeindewappen von Scharbeutz
Gemeindewappen von Scharbeutz

Scharbeutz. Aufgrund der tagesaktuellen Situation und der Einschränkungen im touristischen Bereich hat sich die Gemeinde Scharbeutz dazu entschieden, die eigentlich ab 1. April geltenden besonderen Ruhezeiten nach der Gemeindeverordnung bis zum 19. April auszusetzen. Dies bedeutet, dass unter anderem keine Mittagsruhe bei dem Betrieb von Maschinen oder anderen lärmintensiven Tätigkeiten einzuhalten ist.

Die allgemeinen Lärmvorschriften sind aber weiterhin zu beachten.

„Durch die Aussetzung könnten noch erforderliche Arbeiten in allen Bereichen zügig durchgeführt werden, bevor der durch die Verordnung zu schützende Aspekt ,Touristik’ wieder gegeben ist,“ führte Bürgermeisterin Bettina Schäfer auf Nachfrage aus. R.K.

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