Jugendstiftung Stockelsdorf-Hilgendorf Schenkung: Zustiftung durch eine großzügige Erbschaft

Zustiftung GHS Stodo
Der Verstorbene hatte Hans-Thomas Sönnichsen gebeten, das Testament zu vollstrecken. Dissaus ehemaliger Dorfvorsteher übergab den stolzen Nachlass jetzt an die Stiftungsvorsitzende, Stockelsdorfs Bürgermeisterin Julia Samtleben. Foto: Stefan Setje-Eilers

Stockelsdorf. Die Jugendstiftung Stockelsdorf-Hilgendorf Schenkung wurde im Testament des am 14. Dezember verstorbenen Dirk Kayser aus Dissau als Alleinerbin bestimmt.

Der Verstorbene hat verfügt, dass die Stiftung ein Grundstück erbt, das dem Vermögensstamm der Stiftung zugeführt werden soll. Die Stiftung ist nicht berechtigt, das Grundvermögen zu verwerten und den Erlös zu verbrauchen. Die Erlöse aus dem geerbten Grundstück können hingegen unmittelbar dem Stiftungszweck zugeführt werden.

Die Stiftung erhält ein zirka 16 Hektar großes Grundstück, das aktuell verpachtet ist. Die Pachteinnahmen stehen der Stiftung zu.

Sollte auf der vorgenannten Fläche eine Windkraftanlage aufgestellt werden, stehen die Erlöse aus der Verpachtung an einen Windkraftanlagenbetreiber ebenfalls der Stif- tung zu.

Der Erblasser wünscht sich bei Annahme der Stiftung eine Umbenennung in Jugend-Stiftung Stockelsdorf-Hilgendorf und Kayser Schenkung. Dieser Wunsch soll im Zuge einer Satzungsänderung im nächsten Jahr (2023) erfüllt werden.

Stockelsdorf Bürgermeisterin Julia Samtleben ist kraft Amtes Vorsitzende des Jugendstiftung Stockelsdorf: „Herr Kayser hat mir zu seinen Lebzeiten von seinem Vorhaben, einen Teil seines Vermögens der Stiftung zu vermachen, um die Stockelsdorfer Kinder und Jugend zu unterstützen, berichtet. So sehr ich seinen Tod bedauere, freue ich  mich jedoch für die Stockelsdorfer Jugend“, führt sie aus.

Die Jugendstiftung Stockelsdorf- Hilgendorf Schenkung fördert aus den Erträgen des Stiftungsvermögens die Jugendarbeit in der Gemeinde Stockelsdorf und in den Vereinen der Gemeinde Stockelsdorf, soweit diese als steuerbegünstigte Institutionen im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind. Dazu gehört auch die finanzielle Förderung von Jugendprojekten der anerkannten Jugendgruppenleiterinnen, der musischen Ausbildung der Jugendlichen sowie der Jugendarbeit, Jugendfahrten und sonstigen Jugendveranstaltungen.

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