Lokale Aktionsgruppe AktivRegion Lübecker Bucht: Rück- und Ausblick zum Jahreswechsel

AktivRegion Lübecker Bucht zum Jahreswechsel
Service-Einrichtungen für den Radverkehr – wie hier am Bahnhof in Timmendorfer Strand – sind mögliche Kleinprojekte, die auch ab 2023 über die LAG gefördert werden. (Foto: Stefan Setje-Eilers)

Lübecker Bucht. Mit dem nahenden  Jahreswechsel neigt sich auch die aktuelle Förderperiode der „Lokale Aktionsgruppe (LAG) AktivRegion Innere Lübecker Bucht e.V.“ dem Ende entgegen.

So stand bei den Verantwortlichen in diesem Jahr die Erstellung einer neuen Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) als Bewerbung um die Anerkennung in der Förderperiode 2023 bis 2027 im Vordergrund.

Darüber hinaus sprach sich der LAG-Vorstand für die Förderung weiterer Projekte aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)-Grundbudget aus. Auch das (GAK)-Regionalbudget (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, Anmerk. der red.) wurde in diesem Jahr erneut in Anspruch genommen und steht ebenfalls in 2023 für die Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Rund 53.000 ELER-Mittel für Projekte in Scharbeutz und Stockelsdorf

Der Vorstand der LAG AktivRegion Innere Lübecker Bucht e.V. hat in diesem Jahr für folgende Projekte eine Förderung in Höhe von insgesamt rund 53.000 Euro aus dem ELER-Grundbudget beschlossen:

- Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Scharbeutz: Projektträger ist die Gemeinde Scharbeutz. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 31.200 Euro. Die Fördersumme beträgt 14.420 Euro.

- Erstellung eines Lichtmasterplans für die Gemeinde Stockelsdorf, die auch Projektträger ist: Die Gesamtkosten liegen bei 56.073 Euro, die Fördersumme beträgt 25.916 Euro.

- Gestaltung eines Platzes in Horsdorf. Auch hier ist die Gemeinde Stockelsdorf Projektträger. 25.380 Euro lässt sie sich das kosten. Mit  12.797 Euro wird die Maßnahme gefördert.

Zwischenzeitlich wurden die nicht gebundenen ELER-Mittel aller 22 AktivRegionen in Schleswig-Holstein zentral in einem Landestopf gesammelt. Sie stehen allen Regionen für die Restlaufzeit der aktuellen Förderperiode zur Verfügung.

Bis zum 20. Februar nimmt die Geschäftsstelle der LAG AktivRegion Innere Lübecker Bucht daher weitere Förderanträge entgegen. Der Vorstand wird bei Vorliegen beschlussreifer Unterlagen im März 2023 hierüber abstimmen.

Um von den Restmitteln im Landestopf zu profitieren, ist die Weiterleitung bewilligungsreifer Antragsunterlagen an das zuständige LLUR-Regionaldezernat bis spätestens 31. März erforderlich. Dort werden die Anträge nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Aktuell ist der Topf mit etwas mehr als drei Millionen Euro noch gut gefüllt.

Integrierte Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2023–2027 genehmigt

Ende Oktober erreichte den geschäftsführenden Vorstand die Mitteilung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur über die Genehmigung der im April eingereichten Integrierten Entwicklungsstrategie (IES). Damit wird die AktivRegion Innere Lübecker Bucht als Lokale Aktionsgruppe (LAG) zum 1. Januar 2023 anerkannt.

In der neuen Förderperiode stehen der LAG insgesamt 2,5 Millionen Euro Fördermittel aus dem ELER zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden Projekte unterstützt, die zur Erreichung der in der IES definierten Ziele beitragen. Die Projekte müssen zu den Zukunftsthemen „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“, „Daseinsvorsorge und Lebensqualität“ und „Regionale Wertschöpfung“ sowie zu den zugeordneten Kernthemen passen.

Die AktivRegion Innere Lübecker Bucht geht davon aus, ihre Arbeit zur Umsetzung der neuen IES am 1. April 2023 aufnehmen zu können.

Fördermittel für Kleinprojekte auch in 2023

Die LAG AktivRegion Innere Lübecker Bucht e. V. wird auch im Jahr 2023 Fördermittel für Kleinprojekte aus einem eigens hierfür eingerichteten Regionalbudget zur Verfügung stellen. Die Fördermittel stammen aus der GAK. Aus dem pro AktivRegion 200.000 Euro umfassenden Budget können Kleinprojekte unterstützt werden, deren Gesamtkosten 20.000 Euro nicht überschreiten.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderrichtlinie der AktivRegion Innere Lübecker Bucht sieht einen zu beantragenden Mindestzuschuss von 4.000 Euro vor. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (brutto).

Die Projekte müssen bis Ende September 2023 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.

Inhaltlich sollen sich die Vorhaben an den Zielen der IES der AktivRegion orientieren und die bestehende ländliche und touristische Infrastruktur sinnvoll ergänzen. Zur Prüfung der Förderfähigkeit werden interessierte Projektträger gebeten, ihre Ideen zunächst dem Regionalmanagement vorzustellen.

Beispiele für mögliche Projekte sind:

- Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur für die Direktvermarktung regionaler Produkte (wie Milchtankstellen oder Regiomaten);

- Schaffung von Service-Einrichtungen für den Radverkehr (wie Reparatursäulen, Abstellmöglichkeiten oder Gepäckschließfächer;

- Optimierung von Aufenthalts-, Erholungs-, Spiel- und Veranstaltungsflächen (wie Informations- und Leitsysteme, barrierefreie Spielgeräte oder Outdoor-Fitnessgeräte).

Antragsformulare können ab sofort bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen dort bis Ende März 2023 vorliegen.

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