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Ostholstein. Mit der neuen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Corona-Virus setzt der Kreis Ostholstein die Vorgaben des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums um. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April bis einschließlich Sonntag, 3. Mai.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ausnahmen von den Betretungsverboten von Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Personen, die an den Abschlussprüfungen beteiligt sind
- Schülerinnen und Schülern und Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen sowie jeweils ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter beim Bringen und Holen.
Angebote der Notbetreuung sind Kindern vorbehalten, bei denen mindestens ein
- Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist und dieses Elternteil keine Alternativbetreuung organisieren kann.
- Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden können Angebote der Notbetreuung ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn diese keine Alternativbetreuung organisieren können.
Ausnahmen für planbare und aufschiebbare Behandlungen von Patientinnen und Patienten sind unter folgenden Bedingungen möglich
- Beschränkung auf planbare und aufschiebbare Behandlungen, deren
voraussichtlicher Verlauf keine Intensivkapazitäten binden wird.
- Trennung von Patientenströmen.
- Trennung von Personal im Hinblick auf die Behandlung von COVID19-Patienten und Nicht-COVID-19-Patienten.
- Vorhandensein ausreichender persönlicher Schutzausrüstung entsprechend den jeweils erforderlichen Hygienestandards.
Ein erheblicher Teil der bisherigen Regelungen bleibt jedoch unverändert bestehen. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in der Regel nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Weitere Kontakte sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, und es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein bleiben bis zum 3. Mai untersagt. Veranstaltungen jeglicher Art sind nach wie vor verboten.
Der Kreis Ostholstein hat seine Allgemeinverfügung zur Nutzung von Nebenwohnungen neu gefasst. Die Untersagung der Nutzung von Zweitwohnungen gilt danach bis einschließlich Sonntag, den 3. Mai, fort. Ausgenommen ist die Insel Fehmarn. Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen ist in der Landesverordnung vom 18. April 2020 geregelt.
Die Entscheidung des Kreises Ostholstein, die Nutzung von Zweitwohnungen mit wenigen Ausnahmetatbeständen einzuschränken, ist in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig vom 17. April 2020 bestätigt worden.
Die neuen Allgemeinverfügungen sind unter www.kreis-oh.de im Internet zu finden. Dort steht ebenfalls ein Meldeformular für Saisonkräfte mit Merkblatt zur Verfügung, das von den Arbeitgebern der einzelnen Saisonkräfte auszufüllen ist.
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