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Ratekau. Die Gemeinde Ratekau weist auf zwei verkehrsrechtliche Änderungen in der Ortschaft Ratekau hin. Hintergrund ist eine Verkehrsschau der Verkehrsaufsicht des Kreises Ostholstein im letzten Jahr.
Die erste Änderung betrifft den Bereich Rosenstraße/Poststraße und ist dem Umstand geschuldet, dass das Verkehrszeichen „Tempo 30-Zone“ auf Höhe des Griechischen Restaurants auf Anordnung der Behörde in den Einmündungsbereich der Rosenstraße vorgezogen wurde.
Dadurch entfällt die bisherige Regelung, dass die Poststraße Vorfahrt gewähren muss. In einer 30-Zone herrscht rechts vor links. Wer also von der Hauptstraße in die Rosenstraße einbiegt, um etwa auf den REWE-Parkplatz zu gelangen, muss dem von rechts kommenden Verkehr kurz vor dem Parkplatz Vorfahrt gewähren. Mit einem zeitweiligen Zusatzschild „Vorfahrt geändert“ wird auf die neue Situation hingewiesen.
Die zweite Änderung gibt es in der Hauptstraße. Der bislang gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern genutzte Geh- und Radweg darf nicht mehr mit den Rad befahren werden. Radfahrer müssen die Straße benutzen. Die Verkehrsaufsicht des Kreises begründet dies mit der geringen Breite des straßenbegleitenden Weges sowie mit den vielzähligen (Grundstücks-) Zufahrten im Verlauf dieses Weges.
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