Umsetzung bis 30. Juni gefordert: Kreis Ostholstein ordnet Fahrradstraße an

Fahrradstraße kommt
Nach einer Anordnung des Kreises Ostholstein müssen die Strandstraße und ein Teil der Strandallee in Timmendorfer Strand-Niendorf als Fahrradstraßen eingerichtet werden. (Foto: hfr)

Timmendorfer Strand. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses der Gemeinde Timmendorfer Strand mussten in der jüngsten Sitzung am vergangenen Donnerstag die verkehrsrechtliche Anordnung des Kreises Ostholstein zur Einrichtung einer Fahrradstraße vom 23. Mai zur Kenntnis nehmen.

Das Schreiben der Verkehrsbehörde des Kreises mit Anordnung und Begründung umfasst zehn Seiten. Somit müssen Strandallee und Strandstraße so schnell wie möglich, spätestens bis zum 30. Juni, in Fahrradstraßen umgewandelt werden. Michèl Soltmann, Leiter des zuständigen Fachbereichs Ordnung der Gemeinde, geht fest davon aus, dass die Anordnung bis dahin umgesetzt ist.

Die Fahrradstraßen sollten schon 2021 eingerichtet werden, aber die Vertreter von CDU und WUB kippten den Beschluss des Verkehrsausschusses. Auch nach einer extra durchgeführten Klausurtagung wurde der erneute Beschluss des Verkehrsausschusses zur Einrichtung der Fahrradstraßen im März ein zweites Mal in einer Gemeindevertretersitzung mit den Stimmen von CDU und WUB verhindert. Das Kuriose dabei: In der März-Sitzung der Gemeindevertretung hat Michael Bornhöft, Leiter der Verkehrsbehörde des Kreises, deutlich darauf hingewiesen, dass zahlreiche Forderungen von CDU und WUB verkehrsrechtlich gar nicht umsetzbar sind und eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Einrichtung einer Fahrradstraße durch den Kreis erfolgen kann.

Jetzt hat die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein – wie von vielen erwartet – die Anordnung zur Einrichtung von Fahrradstraßen an die Gemeinde erlassen und die Strandallee von der Ostsee-Therme bis zum Kreisverkehr „China-Teller“ im Timmendorfer Zentrum sowie die komplette Strandstraße in Niendorf/Ostsee (bis zur Einmündung Poststraße) sind zur Fahrradstraße umzuwandeln. Dort haben Radfahrer dann Vorrang und dürfen nebeneinander und in beide Richtungen fahren. Autofahrer und Fahrzeugführer von anderen motorisierten Fahrzeugen dürfen die beiden Fahrradstraßen in Timmendorfer Strand und Niendorf – den Radfahrern untergeordnet – weiterhin bei Tempo 30 nutzen. Die restliche Strandallee von der Einmündung Poststraße (von Niendorf kommend) bis zum Zentrum bleibt auf rund 1,6 Kilometer Länge Einbahnstraße bei Tempo 30, aber wird für Fahrradfahrer in beide Richtungen freigegeben.

Dies gilt aber alles erst mit den entsprechenden Verkehrszeichen, die zum größten Teil schon auf dem Bauhof der Gemeinde bereit liegen, und mit dem Aufbringen der erforderlichen Piktogramme/Markierungen auf den Fahrradstraßen.

Nachdem der Kreis Ostholstein bereits im vergangenen Jahr das Radfahren auf der Strandpromenade per Anordnung untersagt hat, ist die Zahl der Radfahrer auf den Straßen enorm angestiegen.

„Aufgrund der Unschlüssigkeit der Selbstverwaltung der Gemeinde Timmendorfer Strand war die verkehrsrechtliche Anordnung der Fahrradstraße nach § 45 Absatz 1 Satz 1 StVO zu treffen,“ heißt es in der Begründung der Verkehrsbehörde. Die verkehrsrechtliche Anordnung verfolgt einen legitimen Zweck, nämlich die Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende, vor allem für Schulkinder, sowie die Steigerung des Radverkehrsanteils auf der Strandallee und Strandstraße, heißt es weiter. Zweck der Anordnung sei es, dem Radverkehr eine sichere Befahrung der Strandallee und Strandstraße zu ermöglichen.

Parallel wird seitens der Gemeinde daran gearbeitet die Strandpromenaden entsprechend zu verbreitern. Auch das hat der Kreis Ostholstein im Blick, so steht am Ende der aktuellen Anordnung geschrieben: „Sobald die Strandpromenade nach ihrer baulichen Erweiterung und baulicher Trennung der Verkehrsarten für den Radverkehr freigegeben werden kann, sind die Voraussetzungen für die Beibehaltung oder Aufhebung der Fahrradstraße neu zu prüfen und zu evaluieren.“

Außerdem sollen die Parkstände und Verkehrsinseln in der Strandallee und Strandstraße zugunsten des fließenden Verkehrs und zur Reduzierung von Parksuchverkehren aufgehoben werden. Des Weiteren soll die Verwaltung die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Wohldstraße beim Kreis beantragen.

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